Beim Stadionverbot handelt es sich um eine rein privatrechtliche Massnahme, welche in etwa die gleiche Bedeutung hat wie ein Hausverbot in einer Beiz oder einer Disco. Der Person mit Stadionverbot ist der Besuch sämtlicher in den Stadien der SFL-Klubs durchgeführten Wettbewerbs- und Freundschaftsspiele mit Beteiligung eines SFL-Klubs untersagt.
Richtlinien des Komitees SFL betreffend Stadionverboten (PDF)









